Neue Modelle zunächst für einen befristeteten Zeitraum zu erproben, sind zielführend
Mit einer Änderung des Kindestagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) will die Landesregierung auf die aktuellen Herausforderungen in diesen Bereich reagieren. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem einen so genannten Erprobungsparagrafen (gelegentlich auch Öffnungsklausel genannt) vor, der den Kommunen und Trägern von Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit eröffnet, vor Ort gemeinsam mit Fachkräften und Eltern neue Betreuungsmodelle nach regionalem Bedarf zu erproben. Die Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitungen Baden-Württemberg mit ihren Spitzen-/Trägerverbänden über Kindergartenfragen (4KK-KiTa) hält es in einer Stellungnahme für zielführend, dass neue Modelle zunächst für einen befristeteten Zeitraum erprobt und auch evaluiert werden.
Die gesamte Stellungnahme der 4KK-KiTa finden Sie in der rechten Spalte zum Herunterladen.